Online-Nachrichten Artikel
Umwelt

Die Welt der Gezeitenkraftwerke
Obwohl die Ozeane unserer Erde eine nahezu unerschöpfliche Quelle erneuerbarer Energie darstellen, sind Gezeitenkraftwerke, die diese Kraft nutzen, selten. Aktuell gibt es weltweit nur acht solcher Kraftwerke im kommerziellen Betrieb. Doch warum ist eine so vielversprechende Energiequelle so wenig verbreitet?
Was sind Gezeitenkraftwerke?
Gezeitenkraftwerke nutzen die Energie der Gezeiten, die durch die gravitativen Einflüsse von Mond und Sonne auf die Erde entstehen. Diese Kraftwerke wandeln die kinetische Energie des Wassers während des Wechsels von Ebbe und Flut in elektrische Energie um.
Globaler Überblick
Die aktuell betriebenen Gezeitenkraftwerke befinden sich in Ländern wie Frankreich, Südkorea, Großbritannien, den Niederlanden, China und Russland. Ein weiteres Kraftwerk wird in Kanada errichtet. Diese Kraftwerke sind ein Beleg für das technologische Know-how und das Engagement einzelner Nationen im Bereich der erneuerbaren Energien.
Warum gibt es nicht mehr Gezeitenkraftwerke?
Der Bau und Betrieb von Gezeitenkraftwerken ist mit hohen Kosten und technischen Herausforderungen verbunden. Zusätzlich sind nur etwa 100 Küstenregionen weltweit geeignet, die notwendigen Tidenhübe für eine wirtschaftlich rentable Energiegewinnung zu liefern. Diese Standortabhängigkeit limitiert die globale Verbreitung erheblich.
Vorteile und Herausforderungen
Gezeitenkraftwerke bieten viele Vorteile, wie die Vorhersagbarkeit der Energieerzeugung und eine umweltfreundliche Energiequelle ohne CO2-Emissionen. Allerdings sind die Anfangsinvestitionen sehr hoch, und die ökologischen Auswirkungen auf marine Ökosysteme können beträchtlich sein.
Zukunftsaussichten
Obwohl die Anzahl der Gezeitenkraftwerke gering ist, könnte die Technologie bei einer Überwindung der ökonomischen und ökologischen Herausforderungen eine wichtigere Rolle in der globalen Energieversorgung spielen. Forschung und Entwicklung sind entscheidend, um die Effizienz zu verbessern und die Kosten zu senken.
R. G., 24.01.2025